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sämtliche Ultraschalluntersuchungen

Ultraschalluntersuchungen dienen dazu, die Schwangerschaft zu bestätigen, den voraussichtlichen Geburtstermin festzulegen sowie den Gesundheitszustand, die Entwicklung und Lage des Kindes zu überprüfen. Der Verlauf der Schwangerschaft wird damit überwacht, und es kann eine Mehrlingsschwangerschaft festgestellt werden.

In den Mutterschaftsrichtlinien sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, in jedem Schwangerschaftsdrittel eine (in der Frühschwangerschaft, in der 20.-23. SSW und in der 30 SSW). Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Wenn Komplikationen vorliegen oder eine medizinische Notwendigkeit besteht (z.B. bei Blutungen, Mehrlingsschwangerschaft, Risiko einer Frühgeburt), werden weitere Ultraschalluntersuchungen durchgeführt. Ein erweitertes Ultraschall-Screening kann im zweiten Schwangerschaftsdrittel zum Ausschluss von Organstörungen durchgeführt werden.

Bei medizinischer Indikation können zusätzliche Untersuchungen, wie z.B. ein Missbildungsultraschall oder eine Fruchtwasseruntersuchung, vorgenommen werden.

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