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Krebsfrüherkennungsuntersuchung

Bei der jährlichen Früherkennungsuntersuchung können krankhafte Veränderungen frühzeitig festgestellt werden, dies ist die beste Chance zur Heilung einer Krebserkrankung. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Untersuchung vom 20. Lebensjahr an bis ins Alter.

Zu dieser Untersuchung gehören bei den gesetzlich Versicherten:

  • Abstrichentnahme vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhals (PAP-Abstrich)
  • Tastuntersuchung von Gebärmutter und Eierstöcken
  • Tastuntersuchung der Brust (ab 30. Lebensjahr)
  • Tastuntersuchung des Enddarms und Stuhluntersuchung auf Blut (ab 49. Lebensjahr)
  • Vorsorgliche Darmspiegelung (zwischen 56. und 65. Lebensjahr)

Sollte es nach der Auswertung des Zellabstrichs vom Muttermund Auffälligkeiten geben, würden wir Sie telefonisch über notwendige weitere Maßnahmen bzw. Untersuchungen informieren.

Ist es aufgrund der individuellen Situation einer Frau ratsam, nehmen wir auch Früherkennungsuntersuchungen in kürzeren Abständen vor, als es das Früherkennungsprogramm vorsieht.

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